Wichtiger Transportweg auf weichem Boden
Der Hohlweg
Der Daruper Hohlweg ist ein eindrucksvolles Zeugnis mittelalterlicher Verkehrsgeschichte. Seine Entstehung ist verschiedenen Faktoren zu verdanken, allen voran den Menschen, die mindestens seit dem Mittelalter diesen Wegstrang von Darup nach Coesfeld immer wieder nutzen – zu Fuß, mit einem Reittier oder mit dem Ochsen- bzw. Pferdewagen. Die Hufe der Tiere und vor allem die Wagenräder lockerten den anfangs ebenen Untergrund, bei Regen floss die lockere Erde den Hang hinab. So entstand ganz allmählich eine Rinne, die sich im Laufe der Zeit und durch intensive Nutzung immer tiefer eingrub. Sieben Meter ist der Hohlweg an einigen Stellen tief. Begünstigt hat die Entstehung der weiche, kluftige Untergrund am Daruper Berg, in den sich die Wagenräder leicht eingraben konnten. Auch die Hangneigung hat dazu beigetragen; das lockere Erdmaterial konnte ohne größeren Widerstand abfließ.
Der Hohlweg ist Teil eines mittelalterlichen Fernhandelsweges von Münster über Coesfeld in die Niederlande. Vermutlich existierte er bereits im 9. Jahrhundert. Viel später, im 14. Jahrhundert, hieß der Abschnitt „via regia“ (= Königsstraße). Nur sehr wichtige Wegeverbindungen wurden so bezeichnet. Ab dem 17. Jahrhundert wurde er auch von Postkutschen genutzt. Ende des 18. Jahrhunderts verbreitete sich dann der Kunststraßenbau. Die früheren Naturwege erhielten einen festen Verlauf und einen widerstandsfähigen künstlichen Belag. Am Daruper Hohlweg war der Wegezustand jedoch so schlecht, dass die preußische Regierung beschloss, den Weg nicht zu reparieren, sondern ihn zu verlegen. Er führte nun weiter nördlich entlang der modernen Bundesstraße. Dadurch ist der Hohlweg für heutige Generationen als archäologisches Bodendenkmal und als Veranschaulichung der mittelalterlichen Verkehrsverhältnisse erhalten geblieben.
Obwohl Hohlwege oft als romantisch gelten, waren sie in früheren Zeiten ein Ärgernis für alle, die sie befahren mussten. Sie waren oft schlammig, die Räder der Wagen blieben stecken und Reisenden konnte leicht eine Falle gestellt werden, um sie auszurauben. Wer im Hohlweg steht und sich umsieht erkennt sofort: seitlich gibt es kein Entkommen. Dies erfuhr auch Erzbischof Engelbert I. von Köln, der im Jahr 1225 im Bergischen Land bei Gevelsberg in einem ganz ähnlich beschaffenen Hohlweg überfallen und ermordet wurde.
Text: Ulrike Steinkrüger
In dem Hohlweg befindet sich der Skulpturenweg "Mythen und Sagen" des Künstlers Peter Bolle. Er fertigte mit der Kettensäge Figuren in alte Baumstümpfe. So können neben Erd- und Berggeistern beispielsweise auch Rübezahl und Thor entdeckt werden.
Fledermäuse
Sommer- und Winterquartiere für Fledermäuse
Im Daruper Hohlweg lassen offene Gesteinsflächen die tiefergehenden Risse und Spalten erahnen, wie sie für den Kalk-Sandstein der Baumberge typisch sind. Solche Spalten bieten Fledermäusen gute Bedingungen für ein Winterquartier.
Grundsätzlich unterscheidet man die Sommer- von den Winterquartieren der Fledermaus. In den Sommerquartieren, die oft in Baumhöhlen oder Gebäuden zu finden sind, ziehen die Weibchen in sogenannten Wochenstuben ihre Jungen auf. In den Winterquartieren hingegen, die frostfrei und feucht sein müssen, verbringen sie ihren Winterschlaf, je nach Art und Witterung etwa von Oktober bis März.
Typische Winterquartiere sind Baum- und Felshöhlen, Gebäudenischen und Brunnenschächte. Je nachdem, welches dieser Quartiere von einer Art bevorzugt wird, lassen sich die kulturfolgenden Gebäudefledermäuse von den Waldfledermäusen unterscheiden, die sich nicht so gerne in der Nähe des Menschen aufhalten. Alle Winter- und Sommerquartiere werden immer seltener und unterstehen daher besonderem Schutz.
Fledermäuse in den Baumbergen
In den Baumbergen befinden sich sehr bedeutende Winterquartiere für Fledermäuse (z. B. alte Brunnen). Insgesamt überwintern mehr als 9.000 Fledermäuse aus mindestens acht Arten hier. Allein in einem Brunnen überwintern jährlich über 7.000 Exemplare, dieses Quartier hat dadurch eine landesweit herausragende Bedeutung.
Besonders häufig sind Fransen- und Wasserfledermäuse, gefolgt von der Teichfledermaus und der seltenen und besonders geschützten Bechsteinfledermaus. Letzte ist EU-weit besonders schützenswert und auch ein Grund für die Ausweisung der Baumberge als sogenanntes FFH-Gebiet (s. u.).
Während der spätsommerlichen und herbstlichen Schwärmzeit fliegen unzählige Fledermäuse nachts stundenlang um den Brunnen herum, hinein und hinaus. Auf diese Weise finden sie ihre Partner oder zeigen Artgenossen das Quartier.
Einige Arten durchqueren das Gebiet nur kurz zur Nahrungssuche auf ihrer Wanderung zwischen dem Sommer- und Überwinterungsgebiet. Dazu gehören der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus. Letztgenannte legt dabei mehr als 1.000 Kilometer zurück.
Daneben gibt es Arten, wie die im Sommer in den Niederlanden lebende Teichfledermaus, die bei uns geeignete Winterquartiere findet. Auch die größte im Kreis Coesfeld bekannte Fledermaus, das Große Mausohr, verbringt den Winter bei uns in den Baumbergen. Als seltener Gast wurde ebenfalls die Mückenfledermaus beobachtet.
Von den in Deutschland mehr oder weniger regelmäßig vorkommenden 23 Fledermausarten wurden im Kreis Coesfeld bisher 14 sicher nachgewiesen. Ein Großteil bringt auch seine Jungen hier zur Welt, darunter die häufigste und oft auch in unseren Gärten fliegende Zwergfledermaus sowie die Kleine Bartfledermaus und die Breitflügelfledermaus, die alle in Gebäuden leben.
FFH-Gebiete
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete sind Gebiete, die Teil eines europäischen Schutzgebietssystems sind (NATURA 2000).
Welche Gebiete geeignet sind, bestimmen zwei gesetzliche Richtlinien der EU: die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und die Vogelschutzrichtlinien. In diesen Richtlinien werden Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume genannt, die besonders schützenswert sind – wie z. B. die Bechsteinfledermaus.
Die Ausweisung von bedeutenden Schutzgebieten richtet sich nach strengen Vorgaben der EU. FFH-Gebiete haben damit einen weit höheren Schutzstatus als Naturschutzgebiete.
Seitens der europäischen Union besteht das Verschlechterungsverbot (vgl. auch § 33 Abs. 5 BNatSchG). Alle sechs Jahre müssen die Mitgliedsstaaten einen Bericht über den Zustand der FFH-Gebiete melden. Bei Nichtbeachtung, bzw. Verschlechterung werden Konventionalstrafen erhoben.
Tipp:
Informationen zur Kapelle, die oben am Ende des Hohlweges steht, sind bei den ausführlichen Texten zu Kapitel 8 - Viel mehr als nur eine Muschel zusammengefasst.