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Den Kiebitzen auf der Spur

09.05.2019
Kiebitzküken auf dem Feld. „Feldvogelinseln im Acker“ dienen dem Schutz der Gelege und Küken. Foto: Matthias Olthoff.
Kiebitzküken auf dem Feld. „Feldvogelinseln im Acker“ dienen dem Schutz der Gelege und Küken. Foto: Matthias Olthoff.

Die ersten Kiebitz-Küken sind geschlüpft. Gut getarnt und fast unsichtbar bewegen sie sich am Boden auf den Äckern. Ihre Elterntiere sind seit Februar wieder aus ihren Überwinterungsgebieten zurückgekehrt und haben ab Mitte März hauptsächlich auf den noch nicht bewirtschafteten Feldern gebrütet. Nachwuchs bei der standorttreuen Rote-Liste-Art ist nicht selbstverständlich, da sich die Kiebitz-Bestände seit einigen Jahren dramatisch reduzieren. Dass es in diesem Jahr überhaupt die ersten Jungvögel gibt, ist im Kreis Coesfeld außerhalb der Schutzgebiete durch die Kooperation mit Landwirten möglich.

Zum Schutz des Bodenbrüters wurde auch 2019 das einjährige Naturschutzförderpaket „Feldvogelinseln im Acker“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen. Die Feldvogelinseln werden im laufenden Jahr nicht bewirtschaftet, sodass die Feldvögel brüten und die Küken flügge werden können. Die sogenannten Schwarzbrachen gehören zu den wichtigsten Flächen für den Erhalt des Kiebitzes.

Das Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld konnte in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises sowie der Landwirtschaftskammer geeignete Brutstandorte für Feldvögel ausfindig machen. Gemeinsam mit interessierten Landwirten wurden sechs Feldvogelinseln im Kreisgebiet angelegt. Die Initiative der Landwirte, den Feldvögeln Raum zu geben, ist ein wichtiger Schritt, damit Kiebitz, Feldlerche und Co. in unserer Landschaft erhalten bleiben.

Das Naturschutzzentrum bedankt sich für die erfolgreiche Kooperation und hofft auf weitere Beteiligung im nächsten Jahr!

 

Weitere Informationen zum Thema sind hier bei uns unter Feldvogelschutz - gegen den Bestandsrückgang in der freien Feldflur zu finden oder auf den Seiten der Bezirksregierung.