Landwirtschaft auf Naturschutzflächen
Die münsterländische Kulturlandschaft ist über Jahrhunderte durch ihre Nutzung entstanden. Tiere und Pflanzen sind aufgrund dieser Nutzung in der Region heimisch und viele gefährdete Arten lassen sich nur durch die Pflege der Landschaft erhalten. Unverzichtbare Partner hierbei sind Landwirte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverträge zur naturschutzgerechten Nutzung ihrer Flächen abschließen.
Vertragsnaturschutz
Das Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V. informiert über die Vertragsmöglichkeiten im Sinne einer naturschutzfachlichen Nutzung und berät Landwirte bei der Umsetzung. Diese schließen die Verträge mit dem Kreis Coesfeld oder der Landwirtschaftskammer und erhalten Zuwendungen pro Hektar und Jahr, meistens über eine Laufzeit von fünf Jahren.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
Grünlandmaßnahmen: |
Umwandlung von Acker in Grünland |
naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und sonstiger Biotope durch Mahd oder Beweidung |
|
extensive Grünlandnutzung |
|
Ackermaßnahmen: |
Anlage von Uferrand- und Erosionsstreifen |
Anbau vielfältiger Kulturen |
|
Anbau von Zwischenfrüchten |
|
Stehenlassen von Raps- und Getreidestoppeln |
|
Anlage von Blüh- und Schutzstreifen/-flächen |
|
Anlage von Ackerbrachen |
|
bearbeitungsfreie Schonzeiten auf Maisäcker |
|
Schaffung von Nahrungs- und Brutflächen zum Schutz des Kiebitz |
|
ökologischer Landbau |
|
Haltung: |
Sommerweidehaltung |
Haltungsverfahren auf Stroh |
|
Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutz-tierrassen |
|
Baumpflegemaßnahmen: |
Maßnahmen zur Sicherung von Höhlenbäumen |
Pflege ausgewählter Kopfweiden und Hecken (einmalig in Kooperation von Naturschutzzentrum und Kreis Coesfeld) |
|
Kleingewässer: |
Pflege ausgewählter Kleingewässe (einmalig in Kooperation von Naturschutzzentrum und Kreis Coesfeld) |
Weitere Informationen sind auch im Faltblatt Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz - Angebote für Landwirte im Kreis Coesfeld zusammengefasst.