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NSG Heubachwiesen – Raeker Wiese


Die Feuchtwiesen-Schutzgebiete der Heubachniederung bestehen aus drei Teilgebieten und liegen westlich von Dülmen im Grenzbereich der Kreise Coesfeld und Borken. Etwa drei Viertel der insgesamt 588 ha umfassenden Schutzgebietsfläche gehören zum Kreis Borken. Im Kreis Coesfeld befinden sich die beiden Schutzgebiete Heubachwiesen - Raeker Wiese (ca. 56 ha) und Heubachwiesen (ca. 99 ha).

Die 3 bis 5 km breite Niederung des Heubach-Fließgewässersystems galt bis zum Ende des 19. Jahrhunderts als das größte, zusammenhängende Moorgebiet im Münsterland. Noch um 1900 gab es über 1500 ha Hochmoorfläche und fast 3000 ha Niedermoor (Kürten, 1977). Viele Namen wie Rötenvenn, Weißes Venn oder die alte Klostersiedlung Maria Veen erinnern noch heute daran, obwohl die Moore mittlerweile größtenteils abgetorft wurden. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts dienten die nassen Flächen hauptsächlich als Weideland.

Zu dieser Zeit entwickelten sich die offenen, extensiv genutzten Grünlandflächen zu einem Paradies für Wat- und Wiesenvögel. Nach und nach wurde jedoch das Grünland intensiviert, entwässert oder umgebrochen. Mitte der 1980er Jahre verständigten sich Landwirte und Naturschützer darauf, einen Teil der Niederung unter Schutz zu stellen.

Die weithin bekannten Heubachwiesen wurden so zu einem wichtigen Kerngebiet des Feuchtwiesenschutzes im Münsterland. Der Vertragsnaturschutz in NRW nahm hier seinen Anfang.