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NSG Heubachwiesen


Mit der Zielsetzung der Feuchtwiesenregeneration werden heute zahlreiche Flächen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes extensiv bewirtschaftet. Leider ist die Feuchtwiesen-Regeneration eine langwierige Angelegenheit. Die schon weit fortgeschrittenen Veränderungen des Wasserhaushaltes und der damit verbundene Artenrückgang sind nur begrenzt rückgängig zu machen. Besonders gute Erfolge werden durch die Anlage von flachen Kleingewässern (Blänken) erzielt, die zum einen der Vogelwelt dienen und zum anderen zahlreichen Pflanzen-, Moos- und Insektenarten neuen Lebensraum bieten.

Das Spektrum der Grünlandgesellschaften reicht vom artenarmen Intensivgrünland bis zu Honiggraswiesen, Nassweiden (Brennhahnenfuß-Weiden) und Flutrasen. Die ehemals typischen Sumpfdotterblumenwiesen (Calthion) sind leider nur noch sehr kleinflächig vorhanden. Die Heubachwiesen sind ein wichtiges Brutgebiet für eine große Anzahl gefährdeter Wiesen-, Wat-und Wasservögel. Hier finden sich landesweit bedeutsame Brutvorkommen von Großem Brachvogel (RL 2N/2N), Uferschnepfe (RL 2N/ 2N), Kiebitz (RL 3/3) und Wiesenpieper (RL 3/3). Das seltene Schwarzkehlchen (RL2/1) hat im NSG Heubachwiesen eines seiner wenigen Vorkommen im westfälischen Grünland. An den Feuchtwiesenblänken brüten gefährdete Wasservogelarten wie Zwergtaucher (RL 2/2), Krickente (RL 2/2), Knäckente (RL 1/1) und Löffelente (RL 2/2). In den Heubachwiesen unregelmäßig auftretende Brutvögel sind Bekassine (RL 1N/1N), Neuntöter (RL 3/2) und Wachtelkönig (RL 1/1).

Darüber hinaus stellen die Heubachwiesen für eine Vielzahl weiterer Vogelarten ein bedeutendes Durchzugs- und Überwinterungsgebiet dar. Für das Überleben der Feuchtwiesen-Vogelarten ist neben einer naturschutzgerechten Nutzung des Grünlandes (extensive Wiesen-oder Weidenutzung, Offenhalten der Blänken) zumindest in Teilbereichen eine weitere Wiedervernässung anzustreben.

EU – Vogelschutzgebiet Die Heubachwiesen sind Teil des EU-Vogelschutzgebietes Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge. Das gesamte Vogelschutzgebiet hat eine Größe von 5.080 ha. Zur Kulisse gehören weitere, z.T. kreisübergreifende Schutzgebiete (Truppenübungsplatz Borkenberge, Hochmoor Borkenberge, Gagelbruch Borkenberge, Teiche in der Heubachniederung, Lavesumer Bruch/Geisheide, Wildpferdebahn, Wacholderhain, Schwarzes Venn, Hülstener Wacholderheide).

Eine große Anzahl der in der EU-Vogelschutzrichtlinie im Anhang I genannten Arten nutzt die Niederung als Brutgebiet. Im gesamten Vogelschutzgebiet gibt es bemerkenswert große Brutbestände von Blaukehlchen, Schwarzkehlchen, Heidelerche, Gartenrotschwanz, Ziegenmelker, Teichrohrsänger, Großem Brachvogel, Krickente, Tafelente, Zwergtaucher und Wasserralle. Die Heubachniederung wird gemäß Artikel 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie auch als europaweit bedeutsames Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche Vogelarten wie Fischadler, Kranich, Kornweihe, Raubwürger, Saat- und Blässgans gewertet.