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Das Gogericht


Schon immer gab es Streitigkeiten zwischen den Menschen, sei es, dass einer das Huhn eines anderen geschlachtet hat, sei es, jemand hat den Zaun versetzt um das eigene Grundstück ein wenig zu vergrößern oder die Tante war gestorben und jemand war beim Erben übersehen worden.

Das alles waren Streitigkeiten, die vor Gericht vorgetragen wurden. Sie unterlagen der sogenannten niederen Gerichtsbarkeit und wurden vor das Gogericht gebracht, das über viele Jahrhunderte über Recht und Unrecht entschied.

Das Gogericht in Hastehausen

In der Bauerschaft Hastehausen bei Darup hat es ein solches Gogericht gegeben – wahrscheinlich in der Nähe des Bauernhofes Leifeld. Vergehen aus den heutigen Orten Nottuln, Darup, Rorup, Coesfeld und Holtwick wurden dort verhandelt. Um 1400 wurde der Zuständigsbereich um die Kreise Borken, Haltern und Dorsten sowie West-Recklinghausen erweitert.

Jeder Gerichtstermin war öffentlich und musste lautstark angekündigt werden. Mit Geschrei und Glockengeläut fuhren Bedienstete mit Pferdewagen durch die Bezirke und informierten über den anstehenden Termin. 

So kamen viele Menschen zu den angekündigten Gerichtsterminen angereist und bevölkerten die Bauerschaft Hastehausen oben auf dem Berg. Neben den zahlreichen Menschen zählten auch die vielen Zug- und Reittiere zu der Menge, die bei einer längeren Verhandlung versorgt werden mussten. Da der Gogerichtsplatz in Hastehausen in der freien Natur lag, werden die Angereisten wahrscheinlich bei den Landwirten rundherum Bewirtung, eventuell Übernachtung, Beköstigung - auch der Tiere - und Anspannhelfer gesucht haben. Man kann sich ein reges Treiben oberhalb Darups vorstellen.

Rechtsprechung und Urteil

Die wohlhabenden Grundherren der Bezirke versammelten sich bei dem Gogericht und hörten sich den Tatbestand an. Sie fällten schließlich ein Urteil. Aus heutiger Sicht ist die Einbindung der Grundherren bei der Urteilsfällung als schwierig zu betrachten, da meist den armen und abhängigen Leuten weniger geglaubt wurde als den reichen und höhergestellten.

Eine verkündete Strafe konnte so aussehen: Der Verurteilte wurde an einen Schandpfahl gebunden, an dem alle Bewohner der Gegend vorbeikamen und ihn beschimpfen, verhöhnen oder noch Schlimmeres konnten.

Im Jahr 1435 erhielt das Gogericht Hastehausen auch den Rang des höher gestellten Gerichtes, was bedeutete, dass jetzt auch schwerwiegendere Dinge mit größeren Folgen verhandelt werden konnten. Dazu zählten z.B. als Strafe die Halsgerichtsbarkeit, die Blutgerichtsbarkeit oder auch schwerwiegende Geldstrafen bis hin zum Landesverweis. Tod durch Guillotine, Strang, Schwert, Feuer bzw. Wasser wären mögliche Urteile gewesen. Glücklicherweise kann für das Gericht in Hastehausen kein Todesurteil nachgewiesen werden.

Der Gograf

Der Gograf war als sogenannter Gerichtsobmann der Richter des Gogerichts. Oberster Gerichtsherr des fürstbischöfliches Gogerichtes war allerdings der Bischof.

Der erste Gograf in Hastehausen war 1435 bis 1449 Graf Gerhard von der Molen (hier genannt Gerhard von Bilrebeke).

Als letzter Gograf ist von 1772 bis 1805 Dr. Clemens August Rotering benannt.

Doch auch vor der Zeit der Gografen hatte der Gerichtsort in Hastehausen bestand. So war er bereits im frühen Mittelater Versammlungsort für Rechtsprechungen. Nach 1805 wurden die betreuten Bezirke des Gogerichts Hastehausen durch Friedensgerichte im Lippedepartment übernommen und "unser" Gogericht verlor seine Funktion.

 

Text: Christiane Gottschalk / Heimatverein Darup