Der Brunnen Meyer
Der Kreis Coesfeld beherbergt mit dem Brunnen Meyer eines der größten Fledermausquartiere der Westfälischen Bucht. Auf dem Höhenrücken der Baumberge befindet sich im Bereich der Stever Berge zwischen Havixbeck und Billerbeck ein alter, ca. 60 Meter tiefer Brunnen. Bisher
konnten im Gebiet zwölf verschiedene Fledermausarten nachgewiesen werden. Brunnen Meyer hat damit eine landesweit herausragende Bedeutung für den Fledermausschutz. Drei Fledermausarten waren für die Meldung des Gebietes als FFH-Gebiet ausschlaggebend: die Bechsteinfledermaus, das Großes Mausohr sowie die Teichfledermaus. Die Anzahl der
überwinternden Teich- und Bech- steinfledermäuse wird auf je etwa 40 Tiere geschätzt und ist damit sehr hoch. Insgesamt überwintern jährlich etwa 6.000 Fledermäuse in dem unterirdischen Gewölbe. Mit etwa 3.000 Tieren dominiert die Fransenfledermaus. Für diese Art ist Brunnen Meyer eines der größten Winterquartiere in ganz Deutschland (Trappmann 2005). Fledermäuse nutzen den Brunnen nachweislich seit mindestens 130 Jahren als Zwischen-, Paarungs- und Winterquartier. Er dient als „Drehscheibe“ für die Wanderung der Fledermäuse in der westfälischen Bucht.Der angrenzende Wald der Baumberge ist mit einigen Buchen-Altholzbeständen als Jagdgebiet für viele Fledermausarten von Bedeutung. So wurden hier beispielsweise die Rauhhaut- und Breitflügelfledermaus sowie ein Paarungsquartier des Großen
Abendseglers beobachtet.Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld plant für den
Brunnen Meyer und das umliegende FFH-Gebiet Baumberge ein großes, zusammenhängendes Naturschutzgebiet im Rahmen des Landschaftsplanes Baumberge-Süd.Ein Hinweis: Wir bitten Sie dringend, das Gebiet nicht auf eigene Faust zu besuchen. Zum einen handelt es sich bei dem Brunnenschacht um eine nicht zugängliche Anlage in Privatbesitz und zum anderen werden
sie so dem Schutz der Tiere gerecht. Bei allen genannten Fledermausarten handelt es sich nach § 10 (2) Nr. 11 Bundesnaturschutzgesetz um streng geschützte Arten, die weder gefangen,
noch verletzt oder getötet und auch nicht gestört werden dürfen.