Gemeinde Coesfeld / Heubachwiesen (Raeker Wiese)

Die Feuchtwiesen-Schutzgebiete der Heubachniederung bestehen aus drei Teilgebieten und liegen westlich von Dülmen im Grenzbereich der Kreise Coesfeld und Borken. Etwa drei Viertel der insgesamt 588 ha umfassenden Schutzgebietsfläche gehören zum Kreis Borken. Im Kreis Coesfeld befinden sich die beiden Schutzgebiete Heubachwiesen - Raeker Wiese (ca. 56 ha) und Heubachwiesen (ca. 99 ha).

Die 3 bis 5 km breite Niederung des Heubach-Fließgewässersystems galt bis zum Ende des 19. Jahrhunderts als das größte, zusammenhängende Moorgebiet im Münsterland. Noch um 1900 gab es über 1500 ha Hochmoorfläche und fast 3000 ha Niedermoor (Kürten, 1977). Viele Namen wie Rötenvenn, Weißes Venn oder die alte Klostersiedlung Maria Veen erinnern noch heute daran, obwohl die Moore mittlerweile größtenteils abgetorft wurden. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts dienten die nassen Flächen hauptsächlich als Weideland. Zu dieser Zeit entwickelten sich die offenen, extensiv genutzten Grünlandflächen zu einem Paradies für Wat- und Wiesenvögel. Nach und nach wurde jedoch das Grünland intensiviert, entwässert oder umgebrochen. Mitte der 1980er Jahre verständigten sich Landwirte und Naturschützer darauf, einen Teil der Niederung unter Schutz zu stellen.

Die weithin bekannten Heubachwiesen wurden so zu einem wichtigen Kerngebiet des Feuchtwiesenschutzes im Münsterland. Der Vertragsnaturschutz in NRW nahm hier seinen Anfang. Darüber hinaus stellen die Heubachwiesen für eine Vielzahl weiterer Vogelarten ein bedeutendes Durchzugs- und Überwinterungsgebiet dar. Für das Überleben der Feuchtwiesen-Vogelarten ist neben einer naturschutzgerechten Nutzung des Grünlandes (extensive Wiesen-oder Weidenutzung, Offenhalten der Blänken) zumindest in Teilbereichen eine weitere Wiedervernässung anzustreben.

EU – Vogelschutzgebiet 

Die Heubachwiesen sind Teil des EU-Vogelschutzgebietes Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge. Das gesamte Vogelschutzgebiet hat eine Größe von 5.080 ha. Zur Kulisse gehören weitere, z.T. kreisübergreifende Schutzgebiete (Truppenübungsplatz Borkenberge, Hochmoor Borkenberge, Gagelbruch Borkenberge, Teiche in der Heubachniederung, Lavesumer Bruch/Geisheide, Wildpferdebahn, Wacholderhain, Schwarzes Venn, Hülstener Wacholderheide).

Eine große Anzahl der in der EU-Vogelschutzrichtlinie im Anhang I genannten Arten nutzt die Niederung als Brutgebiet. Im gesamten Vogelschutzgebiet gibt es bemerkenswert große Brutbestände von Blaukehlchen, Schwarzkehlchen, Heidelerche, Gartenrotschwanz, Ziegenmelker, Teichrohrsänger, Großem Brachvogel, Krickente, Tafelente, Zwergtaucher und Wasserralle. Die Heubachniederung wird gemäß Artikel 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie auch als europaweit bedeutsames Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche Vogelarten wie Fischadler, Kranich, Kornweihe, Raubwürger, Saat- und Blässgans gewertet.

Mit der Zielsetzung der Feuchtwiesenregeneration werden heute zahlreiche Flächen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes extensiv bewirtschaftet. Leider ist die Feuchtwiesen-Regeneration eine langwierige Angelegenheit. Die schon weit fortgeschrittenen Veränderungen des Wasserhaushaltes und der damit verbundene Artenrückgang sind nur begrenzt rückgängig zu machen. Besonders gute Erfolge werden durch die Anlage von flachen Kleingewässern (Blänken) erzielt, die zum einen der Vogelwelt dienen und zum anderen zahlreichen Pflanzen-, Moos- und Insektenarten neuen Lebensraum bieten.

Lage: Gemeinde Coesfeld, Kreis Coesfeld
Fläche: 56,5 Hektar
Schutzstatus: 

  • Naturschutzgebiet (NSG) Heubachwiesen - Raeker Wiese
  • Teil des EU-Vogelschutzgebiets “Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge”

Schutz seit: 1982

Die Feuchtwiesen-Schutzgebiete der Heubachniederung bestehen aus drei Teilgebieten und liegen westlich von Dülmen im Grenzbereich der Kreise Coesfeld und Borken. Etwa drei Viertel der insgesamt 588 ha umfassenden Schutzgebietsfläche gehören zum Kreis Borken. Im Kreis Coesfeld befinden sich die beiden Schutzgebiete Heubachwiesen - Raeker Wiese (ca. 56 ha) und Heubachwiesen (ca. 99 ha).

Informationsquelle: Fachinformationssystem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Betreuung: Biologische Station Zwillbrock e.V.

Das Spektrum der Grünlandgesellschaften reicht vom artenarmen Intensivgrünland bis zu Honiggraswiesen, Nassweiden (Brennhahnenfuß-Weiden) und Flutrasen. Die ehemals typischen Sumpfdotterblumenwiesen (Calthion) sind leider nur noch sehr kleinflächig vorhanden.

Die Heubachwiesen sind ein wichtiges Brutgebiet für eine große Anzahl gefährdeter Wiesen-, Wat-und Wasservögel. Hier finden sich landesweit bedeutsame Brutvorkommen von Großem Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz und Wiesenpieper. Das seltene Schwarzkehlchen hat im NSG Heubachwiesen eines seiner wenigen Vorkommen im westfälischen Grünland. An den Feuchtwiesenblänken brüten gefährdete Wasservogelarten wie Zwergtaucher, Krickente, Knäckente und Löffelente. In den Heubachwiesen unregelmäßig auftretende Brutvögel sind Bekassine, Neuntöter und Wachtelkönig.

 

Das 5.077 ha große EU-Vogelschutzgebiet „Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge“ (VSG  DE-4108-401) befindet sich im Grenzbereich des Kernmünsterlandes zum Westmünsterland und setzt sich aus mehreren Teilgebieten zusammen. Das Vogelschutzgebiet liegt zu etwa gleich großen Teilen in den Kreisen Borken, Coesfeld und Recklinghausen. Es wird naturschutzfachlich von drei Biologischen Stationen betreut, dem Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld, der Biologischen Station Zwillbrock (Kreis Borken) und der Biologischen Station Kreis Recklinghausen.
Das Vogelschutzgebiet gilt seit seiner Meldung durch die Bundesrepublik Deutschland an die EU-Kommission im Jahr 2000 als „Besonderes Schutzgebiet“ (BSG = Special Protected Area - SPA) und ist Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes NATURA 2000.

Das Vogelschutzgebiet hat besonderen Wert als Lebensraum für folgende Vogelarten:

Brutvogelarten:

  • Großer Brachvogel
  • Zwergtaucher
  • Kiebitz
  • Eisvogel
  • Krickente
  • Knäckente
  • Löffelente
  • Schnatterente
  • Tafelente
  • Uhu
  • Baumfalke
  • Rotmilan
  • Wespenbussard
  • Kranich
  • Heidelerche
  • Pirol
  • Wachtelkönig
  • Wasserralle
  • Kiebitz
  • Blaukehlchen
  • Gartenrotschwanz
  • Nachtigall
  • Schwarzkehlchen
  • Teichrohrsänger
  • Bekassine
  • Uferschnepfe
  • Mittelspecht
  • Schwarzspecht
  • Wiesenpieper
  • Weißstorch
  • Neuntöter
  • Ziegenmelker

Rast- und Überwinterung, Durchzug:

  • Blässgans
  • Saatgans
  • Fischadler
  • Kornweihe
  • Rohrweihe
  • Fischadler
  • Kranich
  • Goldregenpfeifer
  • Rohrdommel
  • Gänsesäger
  • Zwergsäger
  • Bruchwasserläufer
  • Dunkler Wasserläufer
  • Grünschenkel
  • Kampfläufer
  • Waldwasserläufer
  • Zwergschnepfe
  • Trauerseeschwalbe
  • Schwarzstorch
  • Weißstorch
  • Raubwürger
  • Silberreiher

Informationsquellen:
Olthoff, M., Ikemeyer, D., Ribbrock, N. & T. Zimmermann (2007): Das EU-Vogelschutzgebiet „Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge“. In: Heineberg, H. (Hrsg.): Westfalen Regional. Siedlung und Landschaft in Westfalen 35: 62-63.
Fachinformationssystem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Vogelschutzgebiet Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge (VSG DE-4108-401), östlicher Teil
Vogelschutzgebiet Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge (VSG DE-4108-401), westlicher Teil