Gemeinde Coesfeld / Felsbachaue

Der Felsbach hat sein Einzugsgebiet westlich des Schlosses Varlar am Rand der Burgsteinfurt-Billerbecker Höhen. Er fließt in südwestlicher Richtung der Berkel zu, in die er wenige Kilometer hinter der Kreisgrenze zum Kreis Borken mündet. Das Schutzgebiet umfasst einen etwa 3 km langen, naturnahen Fließgewässerabschnitt, der einen weitgehend ursprünglichen Bachlauf mit typischer Laufverlängerung durch Mäanderbildungen aufweist. Das Gewässer ist etwa 2–3 m breit und in mehreren Bereichen 1–1,5 m tief in das Gelände eingeschnitten. In der Bachaue sind typische Auengleyböden (= staunasse und nährstoffreiche Böden) ausgebildet. Als natürliche und naturnahe Strukturelemente sind bachbegleitende Erlen-Eschen-Auwaldbestände (Pruno-Fraxinetum) sowie Feuchtgrünlandflächen erhalten. In einigen Bachabschnitten wurden auf den nassen Auenböden standortfremde Pappeln aufgeforstet.

An einigen Bachabschnitten wurden auf dem nassen Auenboden standortfremde Pappeln aufgeforstet. Zu den prioritären Entwicklungszielen der Felsbachaue zählen die Umwandlung dieser Pappelbestände in natürliche Auwaldgesellschaften, der Erhalt und die Wiederherstellung von feuchten Grünlandflächen sowie die Minimierung von Nährstoffeinträgen in das Gewässersystem. 

Weiterhin: Erhalt und Optimierung einer vielfältig strukturierten Bachaue mit naturnahen Fließgewässern, Auenwald und Feuchtgrünland als Lebensraum für zahlreiche, teil seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten und als wertvolle Biotopvernetzungsachse.

Informationsquelle: Fachinformationssystem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Lage: Gemeinde Coesfeld, Kreis Coesfeld
Fläche: 38,70 Hektar
Schutzstatus: 

  • Naturschutzgebiet (NSG) 
  • FFH-Gebiet „Felsbachaue“ (DE-4008-304)

Schutz seit: 2003

NATURA 2000 ist ein europaweites Netzwerk von Schutzgebieten, das eingerichtet wurde, um die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume in Europa langfristig zu erhalten. Es ist das größte zusammenhängende Schutzgebietssystem der Welt und basiert auf der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) (1992).
FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete) sind spezielle Schutzgebiete, die im Rahmen von NATURA 2000 ausgewiesen worden sind. Der Begriff stammt aus den entsprechenden EU-Richtlinien, die auf den Schutz von besonders wertvollen Lebensräumen (z. B. Wälder, Moore, Wiesen) sowie gefährdeten Tier- und Pflanzenarten abzielt.

Das FFH-Gebiet umfasst 13 ha.